Rechtsprechung
OLG Koblenz, 30.04.2012 - 12 U 406/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 7 StVG, § 1 VVG, § 113 VVG, § 1 PflVG
Verkehrsunfallrecht: Anwendung eines Teilungsabkommens zwischen Sozialversicherungsträger und Haftpflichtversicherer (Groteskfall) - verkehrslexikon.de
Zur Anwendung eines Teilungsabkommens zwischen Sozialversicherungsträger und Haftpflichtversicherer
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an das Vorliegen eines adäquaten Kausalzusammenhangs zwischen Schadensereignis und eingetretenem Erfolg i.S.v. § 1 Abs. 2 des Rahmen-/Teilungsabkommens in der Kfz-Haftpflichtversicherung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rahmen-/Teilungsabkommen § 1 Abs. 2
Verneinung eines adäquaten Kausalzusammenhangs i.S. von § 1 Abs. 2 des Rahmen-/Teilungsabkommens in der Kfz-Haftpflichtversicherung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Trier, 25.03.2011 - 4 O 295/10
- OLG Koblenz, 30.04.2012 - 12 U 406/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Karlsruhe, 13.07.1987 - 1 U 94/87
Auszug aus OLG Koblenz, 30.04.2012 - 12 U 406/11
Unverzichtbares Merkmal der adäquaten Kausalität ist nämlich, dass zwischen dem Ereignis und dem eingetretenen Erfolg ein innerer und nicht nur äußerer und zufälliger Zusammenhang bestehen muss (so. u. a. OLG Karlsruhe in VersR 1987, 1129).Insoweit hat der Senat bereits in seiner Hinweisverfügung vom 28.03.2012 auf die gegebene Vergleichbarkeit mit der Entscheidung des OLG Karlsruhe in dessen Urteil vom 13.07.1987 (VersR 1987, 1129) hingewiesen.
- BGH, 01.10.2008 - IV ZR 285/06
Inanspruchnahme des Haftpflichtversicherers für Aufwendungen für die …
Auszug aus OLG Koblenz, 30.04.2012 - 12 U 406/11
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der, von der Klägerin zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 1.10.2008 (BGH in NJW-RR 2009, 36). - BGH, 11.07.1984 - IVa ZR 171/82
Inanspruchnahme des Kfz-Halters durch den verunglückten Fahrer; Eintrittspflicht …
Auszug aus OLG Koblenz, 30.04.2012 - 12 U 406/11
Es handelt sich somit um Fälle, bei denen die Einbeziehung des Schadensereignisses in die Eintrittsregelung mit dem Grundgedanken des Teilungsabkommens schlechthin unvereinbar wäre (so u. a. BGH in VersR 1984, 889).